Schweizer Magazin für psychische Gesundheit
NOTFALL 143

Das Arztzeugnis

Was muss auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis stehen und was nicht? Ihre Rechte bezüglich medizinischer Privatsphäre und was der Arbeitgeber verlangen darf.

Das Arztzeugnis ist das zentrale Dokument bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Es legitimiert Ihre Abwesenheit, ist Voraussetzung für Lohnfortzahlung und KTG-Leistungen und zugleich Quelle zahlreicher Missverständnisse. Viele Arbeitnehmende sind unsicher: Was muss draufstehen? Muss der Arzt die Diagnose nennen? Darf der Arbeitgeber einen Vertrauensarzt einschalten? Hier erhalten Sie Klarheit.

Die rechtliche Grundlage

Das Schweizer Recht kennt keine detaillierte gesetzliche Regelung zum Inhalt von Arztzeugnissen im Arbeitsrecht. Die Anforderungen haben sich durch Rechtsprechung und Praxis entwickelt. Grundprinzipien sind:

  • Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit nachweisen
  • Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Information über Dauer und Umfang der Arbeitsunfähigkeit
  • Die Persönlichkeitsrechte und das Arztgeheimnis müssen gewahrt bleiben

Aus diesen Prinzipien ergibt sich ein Spannungsfeld: Der Arbeitgeber braucht ausreichend Information, um seine Pflichten (Lohnfortzahlung, Personalplanung) zu erfüllen, Sie haben aber auch ein Recht auf Privatsphäre bezüglich Ihrer Gesundheit.

Was MUSS auf dem Arztzeugnis stehen

Ein rechtlich ausreichendes Arztzeugnis für den Arbeitgeber muss folgende Angaben enthalten:

1. Identifikation des Patienten

Name, Vorname und Geburtsdatum der erkrankten Person müssen klar ersichtlich sein, damit zweifelsfrei feststeht, auf wen sich das Zeugnis bezieht.

2. Ausstellungsdatum

Das Datum, an dem das Zeugnis ausgestellt wurde. Dies ist nicht zwingend identisch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

3. Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Ab wann ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig? Dieses Datum ist entscheidend für die Berechnung von Lohnfortzahlung und Sperrfristen.

4. Voraussichtliche Dauer

Wie lange dauert die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich? Eine Angabe wie "bis 31. März" oder "voraussichtlich 2 Wochen" ist erforderlich. Bei ungewisser Prognose kann "zunächst bis..." mit geplanter Verlaufskontrolle angegeben werden.

5. Grad der Arbeitsunfähigkeit

Ist der Arbeitnehmer zu 100% arbeitsunfähig oder nur teilweise (z.B. 50%, 80%)? Diese Angabe ist zentral für die Berechnung von Lohnfortzahlung und KTG-Leistungen.

6. Ärztliche Unterschrift und Stempel

Das Zeugnis muss vom behandelnden Arzt oder der Ärztin unterzeichnet und gestempelt sein. Die Angabe der Praxis/Klinik und der Fachrichtung erhöht die Glaubwürdigkeit.

Beispiel eines korrekten Arztzeugnisses für den Arbeitgeber:

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ARBEITSUNFÄHIGKEITSZEUGNIS

Patient: Müller, Hans, geb. 15.04.1985

Hiermit bescheinige ich, dass der oben genannte Patient aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist.

Arbeitsunfähig ab: 10. März 2025
Voraussichtlich bis: 31. März 2025
Grad der Arbeitsunfähigkeit: 100%

Zürich, 10. März 2025

Dr. med. Anna Schmidt
Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH
Praxis Musterstrasse, 8000 Zürich

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Dieses Zeugnis enthält alle notwendigen Angaben, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Was NICHT auf dem Arztzeugnis stehen muss

Ebenso wichtig wie zu wissen, was draufstehen muss, ist zu wissen, was nicht draufstehen darf oder muss:

1. Die Diagnose

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich KEIN Recht auf Kenntnis Ihrer Diagnose. Das Arztzeugnis muss nicht angeben, ob Sie an Burnout, Depression, einem grippalen Infekt oder einem Beinbruch leiden.

Dies ergibt sich aus dem Persönlichkeitsschutz (Art. 328 OR) und dem Datenschutzgesetz. Ihre Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Der Arbeitgeber braucht die Diagnose nicht, um seine Pflichten zu erfüllen. Es genügt die Information über Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit.

Vorsicht bei vorgedruckten Formularen

Manche Arbeitgeber verwenden eigene Formulare mit einem Feld "Diagnose". Sie sind nicht verpflichtet, dieses Feld auszufüllen. Bitten Sie Ihren Arzt, dieses Feld leer zu lassen oder mit "datenschutzrechtlich nicht erforderlich" zu überschreiben.

2. Details zur Behandlung

Welche Medikamente Sie einnehmen, ob Sie hospitalisiert sind oder ambulant behandelt werden und welche Therapien verordnet wurden: All dies geht den Arbeitgeber nichts an und gehört nicht auf das Zeugnis.

3. Prognose zur Wiedereingliederung

Das Standard-Arztzeugnis muss keine Aussage darüber enthalten, ob Sie nach der Krankheit wieder voll einsetzbar sind oder ob mit bleibenden Einschränkungen zu rechnen ist. Solche Informationen werden erst bei längeren Absenzen und im Rahmen von Wiedereingliederungsgesprächen relevant, und auch dann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Die Differenzierung

Bei psychischen Erkrankungen ist häufig keine vollständige, sondern eine teilweise Arbeitsunfähigkeit gegeben. Der Arzt kann beispielsweise attestieren:

  • "50% arbeitsunfähig": Sie können die Hälfte Ihrer normalen Arbeitszeit/-belastung leisten
  • "80% arbeitsunfähig": Sie können nur 20% Ihrer üblichen Tätigkeit ausüben

Wichtig ist die Klarstellung, ob sich der Prozentsatz auf die Arbeitszeit oder die Arbeitsfähigkeit bezieht. In der Praxis wird meist die Arbeitsfähigkeit gemeint: "50% arbeitsfähig" bedeutet, Sie können 50% Ihrer üblichen Leistung erbringen, was häufig auch 50% der Arbeitszeit entspricht, aber nicht zwingend.

Tipp: Präzise Formulierung verlangen

Bitten Sie Ihren Arzt um eine klare Formulierung, z.B.: "Arbeitsfähig für eine Tätigkeit im Umfang von 50% des bisherigen Pensums" oder "Belastbar bis maximal 4 Stunden täglich". Dies vermeidet Missverständnisse mit dem Arbeitgeber.

Ab wann ist ein Arztzeugnis erforderlich?

Dies hängt vom Arbeitsvertrag ab. Übliche Regelungen sind:

  • Ab dem 3. Tag: Viele Verträge verlangen ein Arztzeugnis erst ab dem dritten Krankheitstag. Für 1-2 Tage Abwesenheit genügt eine Meldung an den Arbeitgeber.
  • Ab dem 1. Tag: Manche Arbeitgeber verlangen bereits ab dem ersten Tag ein Zeugnis. Dies ist zulässig, wenn vertraglich vereinbart oder im GAV geregelt.
  • Auf Verlangen: Der Arbeitgeber kann auch bei kürzeren Absenzen ein Zeugnis verlangen, wenn er begründeten Anlass zum Zweifel hat (z.B. häufige Kurzabsenzen, Auffälligkeiten im Verhalten).

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder GAV. Bei Unklarheit gilt: Im Zweifelsfall lieber ein Zeugnis vorlegen, um Probleme zu vermeiden.

Dauer und Verlängerung des Arztzeugnisses

Ärzte stellen Zeugnisse typischerweise für einen absehbaren Zeitraum aus, oft 1-4 Wochen. Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert?

Nahtlose Anschlusszeugnisse

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt ein Anschlusszeugnis ausstellen. Idealerweise geschieht dies nahtlos: Das erste Zeugnis gilt bis 31. März, das zweite ab 1. April.

Lücken in der Bescheinigung können problematisch sein. Wenn zwischen zwei Zeugnissen Tage liegen, für die keine Arbeitsunfähigkeit attestiert ist, kann der Arbeitgeber (oder die KTG-Versicherung) für diese Tage die Leistung verweigern.

Rückwirkende Zeugnisse

Kann ein Arzt auch rückwirkend ein Zeugnis ausstellen? Ja, aber mit Einschränkungen. Wenn Sie beispielsweise am 10. März erkranken, aber erst am 15. März zum Arzt gehen, kann dieser attestieren: "Arbeitsunfähig ab 10. März 2025".

Allerdings ist die Glaubwürdigkeit rückwirkender Zeugnisse geringer, insbesondere wenn sie weit in der Vergangenheit liegen. KTG-Versicherungen und Arbeitgeber können solche Zeugnisse anzweifeln. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Krankheit zeitnah zum Arzt gehen.

Der Vertrauensarzt: Rechte des Arbeitgebers

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann er einen Vertrauensarzt einschalten. Dies ist insbesondere bei längeren Absenzen oder psychischen Erkrankungen nicht selten.

Was ist ein Vertrauensarzt?

Der Vertrauensarzt ist ein vom Arbeitgeber (oder der KTG-Versicherung) beauftragter, unabhängiger Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit überprüft. Sie sind verpflichtet, sich von diesem Arzt untersuchen zu lassen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.

Wichtig: Der Vertrauensarzt ersetzt nicht Ihren behandelnden Arzt. Er beurteilt lediglich, ob die attestierte Arbeitsunfähigkeit plausibel ist.

Was darf der Vertrauensarzt?

Der Vertrauensarzt darf:

  • Sie untersuchen und Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen
  • Berichte Ihres behandelnden Arztes anfordern (mit Ihrer Zustimmung)
  • Eine Einschätzung abgeben, ob und in welchem Umfang Sie arbeitsfähig sind

Der Vertrauensarzt darf NICHT:

  • Ihre Diagnose dem Arbeitgeber mitteilen (auch hier gilt der Datenschutz)
  • Sie zu einer Behandlung zwingen oder Therapieempfehlungen aussprechen
  • Direkten Zugang zu Ihrer gesamten Krankengeschichte verlangen (nur zu den für die Beurteilung relevanten Informationen)

Was tun bei Uneinigkeit?

Manchmal kommt der Vertrauensarzt zu einem anderen Ergebnis als Ihr behandelnder Arzt. Was dann?

  1. Der Arbeitgeber kann auf Grundlage der Einschätzung des Vertrauensarztes die Lohnfortzahlung verweigern
  2. Sie können dagegen rechtlich vorgehen (Zivilklage auf Lohnzahlung)
  3. Das Gericht wird gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten einholen

In der Praxis einigen sich die Parteien oft aussergerichtlich oder die KTG-Versicherung trifft eine Entscheidung nach eigener Prüfung.

Kooperation ist ratsam

Auch wenn die Anforderung eines Vertrauensarztes unangenehm sein kann: Verweigern Sie die Untersuchung nicht. Dies kann als Verletzung Ihrer Mitwirkungspflicht gewertet werden und zum Verlust von Lohnfortzahlungs- oder KTG-Ansprüchen führen. Kooperieren Sie, bestehen Sie aber auf Wahrung Ihrer Datenschutzrechte.

Besonderheiten bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen werfen spezielle Fragen bezüglich des Arztzeugnisses auf:

Stigmatisierung und Datenschutz

Viele Betroffene möchten nicht, dass der Arbeitgeber von der psychischen Natur ihrer Erkrankung erfährt. Das ist Ihr gutes Recht. Das Arztzeugnis muss die Diagnose "Burnout", "Depression" oder "Anpassungsstörung" nicht nennen.

Allerdings: Wenn Sie eine längere Abwesenheit haben und eine Wiedereingliederung geplant ist, werden Sie um ein Gespräch über die Art Ihrer Erkrankung kaum herumkommen, zumindest in groben Zügen. Sie können aber selbst entscheiden, wie viel Sie preisgeben.

Kann man die Fachrichtung des Arztes verschweigen?

Manche Patienten bitten ihren Psychiater oder Psychotherapeuten, auf dem Zeugnis keine Fachbezeichnung anzugeben, um nicht preiszugeben, dass es sich um eine psychische Erkrankung handelt.

Dies ist rechtlich heikel: Einerseits haben Sie ein Recht auf Datenschutz, andererseits kann das Fehlen der Fachbezeichnung die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses mindern. Arbeitgeber und Versicherungen könnten dies als Verschleierungsversuch werten.

Eine pragmatische Lösung: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt krankschreiben, wenn dieser die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls beurteilen kann. Viele psychische Erkrankungen werden durch Hausärzte behandelt und bescheinigt.

Teilarbeitsfähigkeit richtig kommunizieren

Bei psychischen Belastungen ist oft eine schrittweise Wiedereingliederung sinnvoll. Bitten Sie Ihren Arzt, präzise zu formulieren:

  • "Belastbar für maximal 4 Stunden täglich" ist klarer als "50% arbeitsfähig"
  • "Keine Nachtschichten, keine Kundenbetreuung" konkretisiert die Einschränkungen
  • "Wiedereingliederung in Schritten: Woche 1-2: 50%, Woche 3-4: 70%, ab Woche 5: 100%"

Je präziser die Angaben, desto besser kann der Arbeitgeber planen und desto geringer das Konfliktpotenzial.

Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis anzweifelt?

Manchmal akzeptiert der Arbeitgeber ein Arztzeugnis nicht. Typische Einwände sind:

  • "Das Zeugnis ist zu unspezifisch"
  • "Wir brauchen die Diagnose"
  • "Sie wirken gar nicht krank"
  • "Das ist nur eine Gefälligkeitsbescheinigung"

Ihre Reaktionsmöglichkeiten

1. Rechtliche Position klären: Ein formal korrektes Zeugnis (siehe oben) genügt. Sie sind nicht verpflichtet, mehr preiszugeben.

2. Nachbesserung anbieten: Wenn das Zeugnis tatsächlich unvollständig ist (z.B. fehlt der Grad der Arbeitsunfähigkeit), bitten Sie Ihren Arzt um Ergänzung.

3. Vertrauensarzt akzeptieren: Wenn der Arbeitgeber einen Vertrauensarzt einschalten will, stimmen Sie zu. Dies ist sein gutes Recht bei begründeten Zweifeln.

4. Dokumentieren: Halten Sie alle Kommunikation schriftlich fest. Falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, sind diese Dokumente wertvoll.

5. Rechtsberatung: Bei eskalierenden Konflikten holen Sie sich anwaltlichen Rat oder wenden Sie sich an eine Gewerkschaft.

Das Zeugnis für die Versicherung

Neben dem Zeugnis für den Arbeitgeber gibt es oft ein separates Zeugnis für die KTG-Versicherung oder die IV. Dieses darf und muss meist ausführlicher sein:

  • Diagnose nach ICD-10-Code (für Versicherungen erforderlich)
  • Behandlungsverlauf und bisherige Massnahmen
  • Prognose zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • Einschätzung zur Invalidität

Diese Informationen sind durch das Versicherungsgeheimnis geschützt und werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben. KTG-Versicherungen und IV dürfen detailliertere medizinische Angaben verlangen, um ihre Leistungspflicht zu prüfen.

Zwei verschiedene Zeugnisse

Ihr Arzt kann zwei Versionen ausstellen: Ein kurzes Zeugnis für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und ein ausführliches für die Versicherung (mit Diagnose und Details). Klären Sie mit Ihrem Arzt, welches Zeugnis wohin geht. Sie können auch selbst die Versicherung direkt informieren lassen, ohne den Arbeitgeber einzubeziehen.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Zu viel Preisgeben

Aus Unsicherheit oder Pflichtgefühl geben manche Arbeitnehmende von sich aus zu viele Informationen. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Diagnose zu nennen. Beschränken Sie sich auf das Notwendige.

Fehler 2: Zu wenig Präzision

Ein vages Zeugnis ("vorübergehend arbeitsunfähig") ohne Zeitangabe und Grad ist unzureichend. Bestehen Sie auf präzisen Angaben, denn dies schützt auch Sie vor Missverständnissen.

Fehler 3: Lücken in der Dokumentation

Achten Sie darauf, dass die Zeugnisse nahtlos aneinander anschliessen. Fehlende Tage können zu Leistungsverweigerungen führen.

Fehler 4: Verweigerung der Vertrauensarztuntersuchung

Auch wenn es unangenehm ist: Die Verweigerung kann rechtliche Nachteile bringen. Kooperieren Sie, aber wahren Sie Ihre Rechte.

Fehler 5: Unqualifizierte Ärzte

Lassen Sie sich von einem Arzt krankschreiben, der die Arbeitsunfähigkeit fachlich beurteilen kann. Ein Dermatologe, der Sie wegen psychischer Erschöpfung krankschreibt, wirkt wenig glaubwürdig. Ihr Hausarzt, Psychiater oder die behandelnde Fachperson sind die richtigen Ansprechpersonen.

Rechte wahrnehmen, Privatsphäre schützen

Das Arztzeugnis ist mehr als ein Formular. Es ist das Dokument, das Ihre Rechte auf Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und Versicherungsleistungen begründet. Gleichzeitig ist es ein Instrument zum Schutz Ihrer Privatsphäre.

Sie haben ein Recht auf Datenschutz, müssen aber die berechtigten Informationsbedürfnisse des Arbeitgebers respektieren. Die Balance zu finden, ist nicht immer einfach. Im Zweifelsfall gilt: Ein formal korrektes Zeugnis mit den oben genannten Mindestangaben ist ausreichend. Mehr müssen Sie nicht preisgeben, aber weniger sollte es auch nicht sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt offen über Ihre Bedenken bezüglich Datenschutz. Die meisten Ärzte sind sensibilisiert und wissen, wie sie ein Zeugnis formulieren müssen, das Ihre Rechte wahrt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen genügt.

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